Anlagerichtlinien

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Grundsätze der Vermögensanlage

Stand 27. Mai 2019

Vorwort

Neben der Erhaltung des Stiftungsvermögens ist die Erwirtschaftung ausreichender Erträge elementare Grundlage der Stiftungstätigkeit und Voraussetzung der Erfüllung ihrer Zwecke.

Die Vermögensanlage der Stiftung soll mit der Definition von Leitlinien und Grundsätzen professionalisiert werden. Dabei ist die gewünschte Vermögensstruktur des Stiftungskapitals zu definieren und die Anlagestrategie festzulegen. Ziel soll eine transparente und disziplinierte Vermögensverwaltung mit nachvollziehbaren Anlageentscheidungen sein. Dabei sollen die Vorgaben so gestaltet sein, dass es möglich bleibt, flexibel auf die unterschiedlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Situationen zu reagieren.

Inhalt

  1. Vorgaben und Ziele der Vermögensanlage
    1. Stiftungsrechtliche und satzungsgemäße Vorgaben
    2. Ethische Aspekte
    3. Vorgaben aus dem operativen Bereich
    4. Vorgaben an Geschäftspartner und Finanzanlagen
    5. Anlagementalität und Anlagestrategie
  2. Organisations- und Entscheidungsstrukturen
    1. Technische Verwaltung
    2. Umsetzung von Anlageentscheidungen
  3. Anlagerichtlinien und Strategie
    1. Strategie
    2. Asset-Allokation und Anlageklassen
  4. Umsetzung und Kontrolle

1 Vorgaben und Ziele der Vermögensanlage

Die Anlagestrategie hat sich jederzeit und ausschließlich den nachfolgenden Vorgaben und Zielen der Becker / Cordes Stiftung unterzuordnen.

1.1 Rechtliche und satzungsmäßige Vorgaben / Kapitalerhalt

Das Stiftungsrecht verpflichtet Stiftungen, ihr Kapital – zumindest nominal – zu erhalten.

Dabei gibt das Stiftungsrecht selbst keine Anlageform vor und schließt auch keine aus.

Die Satzung der Becker / Cordes Stiftung geht über die sehr allgemeine Vorgabe des Stiftungsrechts nicht hinaus.

1.2 Ethische Aspekte

Sämtliche Vermögensanlagen beziehungsweise deren Geschäftsmodelle dürfen nicht dem Zweck und den Zielen der Stiftung, Im kritischen Einzelfall ist das Kuratorium in die Entscheidung über die strittige Vermögensanlage miteinzubeziehen.

1.3 Vorgaben aus der operativen Tätigkeit

Die Vermögensanlagen haben sich ausschließlich am Bedarf der operativen Stiftungstätigkeit und der Zweckverwirklichung zu orientieren und nicht umgekehrt (kein Selbstzweck der Vermögensanlage).

Die Verwirklichung des Stiftungszwecks erfordert neben dem Kapitalerhalt Erträge aus dem Stiftungskapital in regelmäßiger Form.

Das Vermögensmanagement sollte möglichst einfach und Transparent sein. Eine Trennung von Substanz bzw. Stiftungskapital und Erträgen / Konten ist anzustreben.

1.4 Vorgaben an Geschäftspartner und Finanzanlagen

Die Konto- bzw. Depotführung erfolgt nur bei Kreditinstituten, welche Mitglied in einer deutschen oder vergleichbaren Einlagensicherung sind.

Darüber hinaus sind alle mit der Vermögensanlage verbundenen Kosten von den Geschäftspartnern offen auszuweisen. Dazu gehören insbesondere Depot- und Kontoführungsgebühren; Transaktionskosten, offene oder im Kurs enthaltene Provisionen bzw. Ausgabeaufschläge; sonstige Vertriebsprovisionen, Bestandsprovisionen, Kick-Backs; besondere Gebühren für einzelne Finanzprodukte und Managementgebühren für Verwaltungsmandate.

Alle Vermögensanlagen sollten nach Möglichkeit an einer Börse zum Handel zugelassen sein, oder zumindest unter Banken gehandelt werden können. Dabei ist auf einen ausreichend liquiden Handel zu achten

Es sollten nur Anlagen erworben werden, welche transparent sind und deren Entwicklung und Funktion für den Vorstand nachvollziehbar ist.

1.5 Anlagementalität und Anlagestrategie

In allen Facetten der Vermögensanlage ist der Transparenz ein besonderer Stellenwert beizumessen. Dies gilt für die Anlagestrategie, die Entscheidungsfindung, das Einzelprodukt, die Geschäftsabwicklung und den Kosten.

Die Anlagestruktur soll dem langfristigen und dauerhaften Charakter der Stiftung entsprechen.

Eine ausgewogene Streuung des Vermögens auf die Anlageklassen

  • Aktien
  • Renten
  • Immobilien
  • Edelmetalle
  • Sonstige Anlageklassen
  • Liquidität

soll das Risiko begrenzen und das Vermögen langfristig sichern.

Darüber hinaus gilt: je volatiler eine Anlageklasse ist, desto mehr sollte innerhalb der Anlageklasse diversifiziert werden.

2 Organisations- und Entscheidungsstrukturen

Technische Verwaltung

Das konsolidierte Stiftungsvermögen ist mit entsprechenden technischen Hilfsmitteln regelmäßig abzubilden, um den Entscheidungsträgern jederzeit einen Überblick über die aktuelle Anlagestruktur (Chancen / Risiken) zu ermöglichen.

Die Abwicklung des operativen Geschäfts der Stiftung sowie des Bereichs der Vermögensanlage soll über je getrennte Konten erfolgen.

Umsetzung von Anlageentscheidungen

Die Anlageentscheidungen werden im Rahmen der nachfolgenden Regelungen über die Anlagestrategie durch den Vorstand umgesetzt.

In regelmäßigen Abständen werden alle Anlageentscheidungen und die Einhaltung der vereinbarten Anlagestrategie vom gesamten Vorstand kontrolliert. Jährlich wird dem Kuratorium das Ergebnis der Vermögensverwaltung präsentiert.

3 Anlagerichtlinien und Strategie

Grundlegende Aufgabe der Vermögensverwaltung ist die Diversifikation des Anlagenvermögens. Dabei ist die Asset-Allokation durch die Vorgabe prozentualer Mindest- bzw. Höchstgrenzen für die einzelnen Anlageklassen originäre Aufgabe der Stiftung.

3.1 Strategie

Die Anlage des Stiftungsvermögens erfolgt in Form eines ausgewogenen Wertpapierportfolios.

3.2 Asset-Allokation

Die strategische Steuerung der Vermögensanlagen der Becker / Cordes Stiftung erfolgt über die grundlegende Gewichtung der traditionellen Anlageklassen. Hier sind die folgenden Bandbreiten für die einzelnen Anlageklassen festgelegt. Eine Überschreitung der Bandbreite sollte möglichst bald bereinigt werden.

Anlageklasse Gewichtung Minimum Gewichtung Maximum
Aktien 10 % 60 %
Renten 10 % 60 %
Immobilien 0 % 25 %
Edelmetalle 0 % 25 %
Mikrofinanz 0 % 25 %
Sonstige Anlageklassen 0 % 25 %
Liquidität 10 % 80 %

3.2.1 Aktien

Die Basis sollen Einzelaktien von internationalen Standardwerten bilden. Sie sollen derart diversifiziert sein, dass sie eine Balance zwischen defensiven und dynamischen Branchen bzw. traditionell konjunkturzyklischen und konjunkturresistenten Industriezweigen aufweisen.

Als Beimischung oder Abbildung von Sonderthemen können auch Investmentfonds gekauft werden.

Um die Umschlagshäufigkeit bei den Anlagen zu reduzieren oder einen Markttrend innerhalb der vorgegebenen Bandbreiten auszunutzen, können auch einzelne Märkte mit entsprechenden Finanzprodukten abgebildet werden.

Innerhalb des Aktienanteils soll deshalb unterschieden werden zwischen Aktienwerten, deren Dividenden für regelmäßige Erträge sorgen, sowie Aktienwerten, die vor allem Wachstumschancen bieten. Zur Abbildung von ganzen Märkten können Indexfonds oder ETFs gekauft werden (passive Anlagen).

Art Gewichtung Minimum Gewichtung Maximum
Aktien Dividenden 10 % 80 %
Aktien Wachstum 0 % 50 %
Aktien-Indexe (passive Anlagen) 0 % 50 %

(Gewichtung innerhalb der Quote, die durch die Asset-Allokation festgelegt wurde)

3.2.2 Renten

Innerhalb der Renten wird unterschieden zwischen

  • Klassische Renten: Staats- und Unternehmensanleihen sowie Pfandbriefen
  • High Yield: Hybrid-, Hochzinsanleihen und Genussscheine
  • Zertifikate und Sonderkonstruktionen (z. B. Aktienanleihen)

Grundsätzlich können alle drei Rentenarten auch in einer Fremdwährung dargestellt werden. Die Anlage in Fremdwährung muss wegen des Wechselkurs-Risikos sorgfältig geprüft werden.

Klassische Renten sollen von guter Bonität mindestens aber „Investment Grad“ (Rating: mindestens BBB-) sein und zum Börsenhandel zugelassen werden.

Bei High Yields liegt ein erhöhtes Bonitätsrisiko vor. Deshalb muss hier ganz besonders gründlich zwischen Nutzen und Risiko abgewogen werden.

Art Gewichtung Minimum Gewichtung Maximum
Klassische Renten 25 % 100 %
High Yield 0 % 25 %
Zertifikate 0 % 25 %
Übergreifend: Fremdwährungsanteil 0 % 25 %

(Gewichtung innerhalb der Quote, die durch die Asset-Allokation festgelegt wurde)

Unabhängig von der Einteilung der einzelnen Papiere, ist die Auswahl strikt rendite- und bonitätsorientiert vorzunehmen. Das Zinsänderungsrisiko soll durch aktives Management über die mittlere Laufzeit aller Renten gesteuert werden.

3.2.3 Immobilien

Die Anlageklasse Immobilien wird, sofern keine direkt gehaltenen Immobilien gehalten werden, ausschließlich über jederzeit handelbare, offene Immobilienfonds abgedeckt.

3.2.4 Edelmetalle

Die Anlagen sollen über einen Fonds, einen ETF oder in physischer Form erfolgen.

3.2.5 Mikrofinanzierung

Einen Sonderfall stellen die Mikrofinanz-Produkte dar; auch hier ist das Risiko deutlich erhöht. Da aber die Zielsetzung und das Geschäftsmodell dieser Produkte mit dem Stiftungsziel eng konform sind, ist ihnen ein Sonderstatus gegeben. Allerdings ist hier eine besonders hohe Transparenz durch die jeweiligen Betreuer (z.B. Fondsverwalter) erforderlich.

3.2.6 Sonstige Anlageklassen

Alle anderen Anlageformen (z.B. Rohstoffe, geschlossene Fonds, etc.) bedürfen der gesonderten Genehmigung durch das Kuratorium. Um Risiken zu minimieren ist auf die Bonität des Emittenten besonderen Wert zu legen.

3.2.7 Liquidität

Die Liquidität kann in Kontoguthaben wie z. B. Festgelder oder andere Finanzprodukte des Geldmarktes mit bester Bonität geparkt werden.

4 Umsetzung und Kontrolle

Um zu gewährleisten, dass die oben definierten Richtlinien eingehalten werden, und um flexibel auf Marktsituationen reagieren zu können und um den Vorstand bei der Entscheidungsfindung sowie Umsetzung zu unterstützen, tagt regelmäßig auf Einladung des Vorstandes – mindestens einmal jährlich – ein Anlageausschuss. Dieser reflektiert die vorangegangenen Entscheidungen des Anlageausschusses und deren Auswirkungen auf die Vermögensverwaltung und legt die konkreten Gewichtungen der Vermögensanlagen als Rahmen für den Vorstand für die jeweils kommende Periode fest.

Der Anlageausschuss besteht aus dem Vorstand und weiteren Mitgliedern. Die weiteren Mitglieder werden vom Vorstand berufen. Die Auswahl und die Anzahl obliegen ausnahmslos dem Vorstand. Es sollen möglichst der Becker / Cordes Stiftung verbundene, unabhängige Berater sein, welche ehrenamtlich die Stiftungszwecke unterstützten und darüber hinaus zur laufenden Entscheidung über die Vermögensanlagen beitragen können.

Die Ergebnisse, Auswirkungen auf die Vermögensanlagestrukturen und Protokolle sind den Mitgliedern des Kuratoriums zeitnah in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen.

Die Einrichtung dieses Anlageausschusses ist optional. Falls auf den Anlageausschuss verzichtet wird, fällt die Kontroll-Aufgabe dem Kuratorium zu und wird auf der alljährlichen Kuratoriumssitzung durchgeführt.

Änderung laut Beschlüssen der Kuratoriumssitzung vom 24. Mai 2019 eingearbeitet am 27. Mai 2019 zur Abstimmung freigegeben

Tillmann Cordes, Vorstand  –  Dr. Hiltrud Cordes, Vorstand

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